PANNENHILFE ÖHRINGEN
UNFALLREPARATUR ÖHRINGEN
Unfall gehabt? Durchatmen. Wir reparieren nach Herstellervorgaben, organisieren das Gutachten und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung – du gibst den Schlüssel ab, wir kümmern uns um den Rest.
Unfallinstandsetzung
Karosserie, Fahrwerk, Technik: Wir setzen dein Auto nach Herstellervorgaben instand – mit Erstausrüsterteilen, damit deine Werksgarantie erhalten bleibt.
Versicherungs-Abwicklung
Schadenmeldung, Freigaben, Abrechnung: Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung – du musst mit niemandem telefonieren.
Eigene Gutachter
Wir organisieren das Schadengutachten direkt im Haus – schnell und in deinem Interesse. Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Lack & kleinere Schäden
Kratzer, Dellen, Stoßstangenschäden: Kleinere Schäden beheben wir wirtschaftlich – ehrlich beraten, ob sich die Reparatur wirklich lohnt.
Achsvermessung nach dem Unfall
Nach jedem Aufprall wichtig: Wir vermessen die Achsen mit High-Tech-Equipment, damit dein Auto wieder spurtreu und sicher läuft.
Hol- & Bringservice
Dein Auto ist nicht fahrbereit oder du hast keine Zeit? Nach Absprache holen und bringen wir dein Fahrzeug – aus Öhringen, Bretzfeld und Umgebung.
UNFALLREPARATUR · ÖHRINGEN
So läuft deine Unfallabwicklung bei uns ab
Fünf Schritte, bei denen du dich um fast nichts kümmern musst – von deinem Anruf bis zur Schlüsselübergabe.
1
Schaden bei uns melden
Ruf an oder komm direkt vorbei – am besten, bevor du der Versicherung etwas zusagst. Ist dein Auto nicht fahrbereit, klären wir die Abholung nach Absprache.
2
Begutachtung & Schadengutachten
Unsere Gutachter dokumentieren den Schaden vollständig – inklusive Wertminderung und versteckter Schäden. Das Gutachten ist die Grundlage für die faire Abrechnung mit der Versicherung.
3
Wir klären alles mit der Versicherung
Schadenmeldung, Kostenübernahme, Freigaben, Rückfragen: Wir übernehmen die komplette Kommunikation. Du musst mit keiner Hotline telefonieren.
4
Reparatur nach Herstellervorgaben
Karosserie, Lack, Technik – repariert mit Erstausrüsterteilen in der Meisterwerkstatt, inklusive Achsvermessung. Deine Werksgarantie bleibt erhalten.
5
Endkontrolle & Übergabe
Vor der Übergabe prüfen unsere Meister jede Position. Du bekommst dein Auto sauber zurück – und die Abrechnung ist mit der Versicherung bereits erledigt.
WER ZAHLT WAS?
Wer zahlt die Unfallreparatur?
Die wichtigste Frage nach dem Unfall – und die beruhigende Antwort: In den meisten Fällen zahlst du wenig bis gar nichts selbst. So ist die Lage:
0 €
Unverschuldeter Unfall
Die gegnerische Haftpflicht zahlt die komplette Reparatur – dazu Gutachten, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall. Für dich: kein Eigenanteil.
Nur SB
Selbst verschuldet + Vollkasko
Deine Vollkasko übernimmt die Reparatur, du zahlst nur deine vereinbarte Selbstbeteiligung. Wir rechnen direkt mit deiner Versicherung ab.
ab 750 €
Ab hier lohnt das Gutachten
Über der Bagatellgrenze von ca. 750 € Schadenhöhe gehört ein Gutachten dazu – darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Wir schätzen das ehrlich ein.
100 %
Freie Werkstattwahl
Als Geschädigter wählst du deine Werkstatt zu 100 % frei – die Versicherung darf dich nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.
GUT ZU WISSEN
Unfall gehabt? Die ersten Schritte am Unfallort
Erst durchatmen, dann der Reihe nach – mit diesen drei Schritten machst du am Unfallort alles richtig.
1. Absichern & dokumentieren
Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck aufstellen – bei Verletzten sofort 112. Dann: Fotos von allen Seiten, von Schäden, Unfallstelle und Kennzeichen. Je mehr Bilder, desto besser für die Abwicklung.
2. Daten tauschen – nichts anerkennen
Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners notieren, am besten den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wichtig: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und nichts unterschreiben, was dich festlegt.
3. Erst uns anrufen, dann die Versicherung
Bevor du der Versicherung etwas zusagst oder in eine Partnerwerkstatt gelenkt wirst: Ruf uns an. Ab hier übernehmen wir – Gutachten, Schadenmeldung, Reparatur und die komplette Kommunikation.
DEINE RECHTE
Unverschuldet in den Unfall geraten? Diese Rechte hast du
Viele Geschädigte verschenken bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen – oder sich von der gegnerischen Versicherung lenken lassen. Das steht dir zu:
1. Freie Werkstattwahl
Du entscheidest, wer dein Auto repariert – nicht die Versicherung. Der Verweis auf eine „Partnerwerkstatt" ist ein Angebot, keine Pflicht.
2. Eigener Gutachter
Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Bei unverschuldetem Unfall trägt sie die Kosten für deinen eigenen Gutachter – wir organisieren ihn direkt.
3. Wertminderung
Ein Unfallwagen ist beim Wiederverkauf weniger wert – diese „merkantile Wertminderung" steht dir zusätzlich zur Reparatur zu, wenn das Gutachten sie ausweist.
4. Mobil bleiben
Während der Reparatur hast du Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfall-Entschädigung – bezahlt von der gegnerischen Versicherung.
DER VERGLEICH
Partnerwerkstatt der Versicherung oder deine eigene Wahl?
Nach der Schadenmeldung ruft oft direkt die Versicherung an und empfiehlt „ihre" Werkstatt. Du darfst – aber du musst nicht. Der Unterschied:
IM INTERESSE DER VERSICHERUNG
Von der Versicherung gesteuert
IN DEINEM INTERESSE
Autowelt Ehret – deine Wahl
VERSTÄNDLICH ERKLÄRT
Haftpflicht, Kasko, fiktive Abrechnung – was heißt das für dich?
Drei Begriffe, die nach jedem Unfall fallen – einmal ohne Versicherungsdeutsch erklärt:
Haftpflichtschaden
Der andere war schuld. Seine Haftpflicht zahlt deine komplette Reparatur, das Gutachten, die Wertminderung und deine Mobilität. Du hast volle freie Werkstatt- und Gutachterwahl – und wir wickeln alles für dich ab.
Kaskoschaden
Du warst selbst schuld – oder Wild, Hagel, Vandalismus. Deine Voll- bzw. Teilkasko zahlt abzüglich Selbstbeteiligung. Achtung: Nur wenn dein Tarif eine Werkstattbindung enthält, redet die Versicherung bei der Werkstattwahl mit – ein Blick in die Police lohnt.
Fiktive Abrechnung
Auszahlung statt Reparatur. Du kannst dir den Schaden nach Gutachten auszahlen lassen – aber mit Haken: keine Mehrwertsteuer, kein Mietwagen, und der Schaden bleibt. Wir rechnen dir ehrlich vor, was sich in deinem Fall lohnt.
DEINE VORTEILE
Deshalb fahren Kunden seit 18 Jahren zur Ehret Werkstatt bei Öhringen
Darum entscheiden sich Autofahrer aus Öhringen, Bretzfeld und dem Hohenlohekreis für die Autowelt Ehret.
Wartecafé „Das Ehrets"
Über der Werkstatt liegt die Tirolstube „Das Ehrets". Im gemütlichem Ambiente kannst du hier warten, während wir uns um dein Auto kümmern.
Glaswand zur Werkstatt
Schaue den Mechanikern bei der Arbeit zu. Gelebte Transparenz.
Fester Ansprechpartner
Vom Inhaber persönlich betreut. Echte Ansprechpartner anstatt KI-Empfang.
Faire, ehrliche Preise
Der Stundenverrechnungssatz liegt bei unter 100 €.
Meisterbetrieb & AD-zertifiziert
7x Autohaus des Jahres. AD-AutoDienst-zertifiziert und Mitglied der Kfz-Innung.
Erhalt der Werksgarantie
Als freie Werkstatt bei Öhringen arbeiten wir nach Herstellervorgaben mit Erhalt der Werksgarantie.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Unfallreparatur
Wer zahlt meine Unfallreparatur?
Warst du unschuldig, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – Reparatur, Gutachten, Wertminderung und Mobilität. Warst du selbst schuld, übernimmt deine Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung. Wir rechnen in beiden Fällen direkt mit der Versicherung ab.
Muss ich in die Partnerwerkstatt der Versicherung?
Nein. Als Geschädigter hast du das Recht auf freie Werkstattwahl – die Versicherung darf dich nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen. Nur bei Kasko-Tarifen mit vereinbarter Werkstattbindung redet deine eigene Versicherung mit.
Übernehmt ihr die Kommunikation mit der Versicherung?
Ja, komplett – von der Schadenmeldung über Freigaben bis zur Abrechnung. Du gibst dein Auto ab und musst mit keiner Hotline telefonieren. Das ist unser Kern-Service bei jeder Unfallreparatur.
Brauche ich ein Schadengutachten?
Ab der Bagatellgrenze von ca. 750 € Schadenhöhe: ja. Das Gutachten sichert deine Ansprüche ab – auch versteckte Schäden und Wertminderung. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Wir schätzen das ehrlich für dich ein.
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Du hast freie Gutachterwahl und musst den Gutachter der Gegenseite nicht akzeptieren – wir organisieren unsere eigenen Gutachter direkt im Haus.
Was ist die Wertminderung – und bekomme ich sie?
Ein repariertes Unfallauto ist beim Wiederverkauf weniger wert. Diese merkantile Wertminderung steht dir als Geschädigtem zusätzlich zur Reparatur zu, wenn das Gutachten sie ausweist – ein Grund mehr für ein eigenes Gutachten.
Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei unverschuldetem Unfall ja – die gegnerische Versicherung zahlt den Mietwagen für die Reparaturdauer. Alternativ kannst du dir eine Nutzungsausfall-Entschädigung auszahlen lassen, wenn du keinen Mietwagen brauchst.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Du lässt dir den Schaden nach Gutachten auszahlen, statt zu reparieren. Möglich, aber mit Haken: keine Mehrwertsteuer, kein Mietwagen-Anspruch, und der Schaden bleibt am Auto. Wir rechnen dir ehrlich vor, was sich in deinem Fall lohnt.
Was mache ich direkt nach dem Unfall?
Unfallstelle absichern, bei Verletzten 112, Fotos machen, Daten austauschen, kein Schuldanerkenntnis abgeben. Danach: erst uns anrufen, bevor du der Versicherung etwas zusagst – wir übernehmen ab da die Abwicklung.
Repariert ihr alle Marken?
Ja, wir arbeiten markenübergreifend – vom Kleinwagen bis zum Transporter, egal wo du dein Auto gekauft hast.
Wie lange dauert die Unfallreparatur?
Das hängt vom Schaden ab – von wenigen Tagen bei Blechschäden bis zu längeren Instandsetzungen. Nach dem Gutachten nennen wir dir eine realistische Dauer, und du bleibst währenddessen mobil.
Wo finde ich euch?
Maybachstr. 25/1, 74626 Bretzfeld-Schwabbach – nur wenige Minuten von Öhringen, Bretzfeld und Pfedelbach entfernt. Nicht fahrbereit? Wir klären die Abholung nach Absprache.